Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Einschätzung von Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates und Gabriele Schulz, Stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Kulturrates zum Koalitionsvertrag der CDU/CSU und der FDP für den Bereich Kultur vor:
Digitalisierung und Erinnerungskultur: die beiden Pole der Kulturpolitik in der Koalitionsvereinbarung
Am 24. Oktober dieses Jahres war es so weit, die neue schwarz-gelbe oder auch bürgerliche Koalition legte ihren Koalitionsvertrag vor. Kulturpolitik ist als Querschnittsaufgabe in verschiedenen Kapiteln des Koalitionsvertrags verankert. Besonders ausführlich wird auf zwei Themen eingegangen: die Herausforderungen durch die Digitalisierung und die Erinnerungskultur.
Zunächst die gute Nachricht: Digitalisierung wird sicherlich eines der Kernthemen der Kulturpolitik des Bundes in der nächsten Legislaturperiode sein. Im Kapitel Recht der Koalitionsvereinbarung wird sich ausführlich dem Thema gewidmet. Dem Urheberrecht wird eine zentrale Schlüsselfunktion in der modernen Informationsgesellschaft zugewiesen. Gesetzlichen Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen wird eine klare Absage erteilt. Es sollen aber andere Instrumente zur besseren und konsequenten Durchsetzung des Urheberrechts entwickelt werden. Maßnahmen zur Stärkung des Bewusstseins für das geistige Eigentum sollen gefördert werden. Es wird unmissverständlich formuliert, dass der Schutz durch das Urheberrecht eine notwendige Voraussetzung für die Schaffung und Verwertung kreativer Leistungen ist. Ebenso wird unterstrichen, dass sich das System der Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften bewährt. Insgesamt will die neue Koalition rasch einen Dritten Korb Urheberrecht in der Informationsgesellschaft angehen. Dabei wird sie beispielsweise zeigen müssen, wie sich die Aussage eines starken Urheberrechts im Rechtskapitel auf der einen Seite, mit dem Angebot der Änderung der Kabelweiterleitung im Kapitel Wirtschaft auf der anderen Seite vereinbaren lässt. Auch wird sie Vorschläge machen müssen, wie sie sich die Sicherung des geistigen Eigentums im Internet vorstellt.
Merkwürdig blass sind bisher die Aussagen zur Kulturwirtschaft. Es wird davon gesprochen, dass die Existenzgründung von kleinen Kulturwirtschaftsunternehmen gefördert werden soll. Es ist aber nicht die Rede davon, dass sich viele kulturwirtschaftlichen Märkte im Moment in einem grundlegenden Umbruch befinden. Die Musikwirtschaft war erst der Vorgeschmack auf das, was der Filmbranche und dem Literaturbereich - zumindest mit Blick auf den Sachbuchmarkt - noch blüht.
Wenig in den Blick genommen wurde dabei auch, dass gerade mit Blick auf das Urheberrecht und die Wissenschaft ein Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Urheber, der Verlagswirtschaft und der Wissenschaft bzw. der Bibliotheken zu finden sein wird.
Eine der Aufgaben in der nächsten Legislaturperiode wird es sein, genau die Vernetzungen aber auch die Streitpunkte und widerstreitenden Interessen gerade mit Blick auf die Wissenschaft und die Verlagswirtschaft herauszuarbeiten und Lösungsmodelle zu erarbeiten.
WTO/Konvention Kulturelle Vielfalt
Das Thema Kulturwirtschaft spielt ebenfalls mit Blick auf die Welthandelspolitik und die UNESCO eine wichtige Rolle. An verschiedenen Stellen wird im Koalitionsvertrag ausgeführt, dass die seit mehreren Jahren laufende GATS-Verhandlungen (Generell Agreement on Trade in Services) in der WTO (Welthandelsorganisation) zur Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen zügig zu einem Abschluss geführt werden sollen. Insbesondere für deutsche mittelständische Unternehmen werden sich Vorteile erhofft.
Keine Rede ist von Ausnahmeregelungen für den Kultur- und Medienbereich und auch die UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (Konvention Kulturelle Vielfalt) findet keine Erwähnung im Koalitionsvertrag. Es kann sein, dass dem Dauerbrenner GATS in der nächsten Zeit wieder erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken sein wird.
Soziale Sicherung
In der Koalitionsvereinbarung wird die Fortsetzung der Stabilisierung der Künstlersozialversicherung angekündigt. Die Koalitionäre schreiben in ihrer Vereinbarung: „Wir werden die Stabilisierung der Künstlersozialversicherung mit einer transparenten und nachvollziehbaren Versicherungspflicht fortsetzen." Keine Rede ist davon, dass die sozialen Sicherungssysteme für jene Gruppen - nicht nur im Kulturbereich - weiterentwickelt werden müssen, die weder als Angestellte noch als freiberufliche Künstler oder Publizisten in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert sind. Eine wachsende Gruppe fällt durch die Roste des bisherigen sozialen Sicherungssystems. Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland" hatte empfohlen, für diese Gruppe Lösungsmöglichkeiten in der sozialen Sicherung zu suchen. Hier ist eine Leerstelle im Koalitionsvertrag, die gefüllt werden muss.
Steuern
Steuerpolitik ist eines der Kernthemen des Koalitionsvertrags. Für die Kulturwirtschaft kommt die Nagelprobe bei der Mehrwertsteuer. Hier will die neue Koalition eine Kommission einsetzen, die sich mit der Systemumstellung bei der Mehrwertsteuer und dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze befasst. Die Aussage, dass Benachteiligungen auf den Prüfstand sollen, kann zwar so gedeutet werden, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz im Bereich der Bildenden Kunst auf die Kunstfotografie und Videokunst ausgedehnt wird oder nunmehr - wie von EU-Seite inzwischen zugestanden - der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Hörbücher eingeführt wird. Die Aussage könnte aber auch bedeuten, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Kulturgüter überdacht wird. Seine Sicherung steht jedenfalls nicht im Koalitionsvertrag. Demgegenüber wird angekündigt, einen ermäßigtem Umsatzsteuersatz für Beherbungsleistungen im Hotel- und Gaststättengewerbe einzuführen.
Nicht nur zur Umsatzsteuer auch zur Neuordnung der Gemeindefinanzen soll eine Kommission eingesetzt werden. Hier wird die im Wahlkampf von der FDP präferierte Abschaffung der Gewerbesteuer nur angedeutet. Mit Blick auf die Kulturfinanzierung wird es wichtig sein, die Gemeindefinanzierung zu stärken und nicht auszuhöhlen.
Bürgerschaftliches Engagements
Es soll eine Nationale Engagementstrategie entwickelt und ein Gesetz zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagement erarbeitet werden. Es ist zu hoffen, dass dabei die Vorschläge zur Änderung des Zuwendungsrechts, die bereits seit Abschluss der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements" auf dem Tisch liegen und die von der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland" noch einmal bekräftigt wurden, aufgenommen werden. Bislang steht relativ unverbindlich, dass ehrenamtlich Engagierte von Bürokratie und Haftungsrisiken entlastet werden sollen. Es wird darauf ankommen, jetzt nicht zu kurz springen. Auffallend ist, dass unter dem Kapitel Bürokratieabbau das Zuwendungsrecht nicht genannt wird.
Weiter sollen in diesem Politikfeld die Freiwilligendienste zusammengeführt und die Plätze für das Freiwillige Soziale Jahr Kultur sollen erhöht werden.
Kulturelle Bildung
Im Kapitel Bildungspolitik wird zwar wortreich ausgeführt, welche Bedeutung Bildung für die Gesellschaft hat. Es kann sich dennoch nicht des Eindrucks erwehrt werden, dass Bildung vor allem mit Blick auf Zwecke gesehen wird. Es wird zwar einmal gesagt, dass auch die Geistes- und Kulturwissenschaften aufgrund ihrer Bedeutung für das kulturelle Gedächtnis und für die Gestaltung der Zukunft gestärkt werden sollen, Impulse scheinen von dort aber nicht erwartet zu werden. Im Mittelpunkt stehen die Naturwissenschaften. Schade ist, dass bei der Hochbegabtenförderung ebenfalls vor allem an Naturwissenschaften und Technik gedacht wird und die Förderung des künstlerischen Nachwuchses mit keiner Silbe erwähnt wird.
Ein Fortschritt ist sicherlich, dass es ein klares Bekenntnis zu Bildung als gesamtstaatlicher Aufgabe gibt. Gerade dieses wurde von Unionsseite lange bestritten. Zwar findet sich auch im Koalitionsvertrag die Einschränkung, dass eine Bildungspartnerschaft von Bund, Ländern und Kommunen unter der Wahrung der jeweiligen staatlichen Zuständigkeit angestrebt wird, dennoch die Aussage der gesamtstaatlichen Aufgaben wird sich nicht wegdiskutieren lassen. Sie wird auch mit Blick auf die angestrebte Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes von Relevanz sein. Hier steht zwar vor allem die Qualität und Effizienz der Jugendhilfe im Mittelpunkt, dennoch wird darauf zu achten sein, dass die kulturelle Bildung weiterhin fester Bestandteil des Kinder- und Jugendplans bleiben wird.
Die Stärkung der kulturellen Bildung auch unter dem Blickwinkel der Integration wurde sich auch im Kulturkapitel vorgenommen.
Auswärtige Kulturpolitik
Die Außenpolitik der neuen Bundesregierung wird als werteorientiert beschrieben, die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik soll noch stärker als Beitrag der Krisenprävention, Menschenrechtsschutz und Freiheitsförderung verstanden werden. Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik soll bestmöglich finanziell ausgestattet werden, weil dieses eine langfristige politische, kulturelle und wirtschaftspolitische Investition ist.
Es bleibt zu hoffen, dass dieses keine Rückkehr zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik unter der Ägide von Außenminister Fischer (Bundnis90/Die Grünen) sein wird, der nämlich die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik allenfalls als Mittel zum Zweck und nicht als Politikfeld mit einem eigenen Wert ansah.
Erinnerungskultur
Das originäre Kulturunterkapitel steht unter der Überschrift „Geschichte und Kultur". Selbstbewusst wird hier formuliert „Deutschland ist eine europäische Kulturnation. Kunst und Kultur sind der Zukunftsmotor einer Gesellschaft." Die klare Formulierung, dass Deutschland eine Kulturnation ist, lässt mit Blick auf die Diskussion um das Staatsziel Kultur zwei Schlüsse zu: entweder, dass das Staatsziel Kultur als überflüssig angesehen wird, weil Deutschland ohnehin eine Kulturnation ist und es daher nicht verankert werden muss oder aber dass nach diesem Bekenntnis das Staatsziel Kultur im Grundgesetz die längst fällige grundgesetzliche Bekräftigung des Staatsverständnisses ist. Die FDP hatte sich in den Wahlprüfsteinen des Deutschen Kulturrates zur Bundestagswahl 2009 weit aus dem Fenster gelehnt. Sie wollte das Staatsziel Kultur im Grundgesetz zum Gegenstand der Koalitionsvereinbarung machen. So findet sich im Kapitel Recht die Aussage „Die Koalition wird Gespräche über etwaige Änderungen des Grundgesetzes mit anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag sowie mit den Ländern aufnehmen." Dieses könnte als Ansatzpunkt für das seit langem debattierte Staatsziel Kultur genommen werden. Die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz ist keine parteipolitische Frage, sondern berührt die Grundlagen des Staatsverständnisses. Eine fraktionsübergreifende Initiative, die die Länder einbezieht, wäre ein positiver Schritt um nach dem Schutz der natürlichen auch die geistigen Lebensgrundlagen zu sichern. Trotzdem hätten wir uns eine eindeutigere Aussage zum „Staatsziel Kultur im Grundgesetz" im Koalitionsvertrag gewünscht
Sehr ausführlich werden weiter in diesem Kapitel die Vorhaben im Bereich der Erinnerungskultur geschildert.
Und noch viel mehr
In dem 124 Seiten umfassenden Koalitionsvertrag finden sich noch viel mehr Aspekte, die den Kulturbereich mittelbar oder unmittelbar betreffen, dass z.B. ausländische Absolventen künstlerischer Studiengänge leichter in Deutschland bleiben können sollen, dass das öffentliche Bewusstsein für die Baukultur gestärkt werden soll, dass der Kulturtourismus gefördert werden soll usw.
Es wird jetzt genau zu beobachten sein, welche Initiativen die Bundesregierung ergreifen und vor allem wie sich die Opposition aufstellen wird.
Die Regierung hat sich kulturpolitisch gerade mit Blick auf den Schwerpunkt Digitalisierung viel vorgenommen. Das ist gut so. Es wird wichtig sein, sich in die Debatten einzumischen und zu verdeutlichen, an welchen Stellen bei den vielen widerstreitenden Positionen im Kulturbereich Konsens herrscht. Auf die Gremien des Deutschen Kulturrates warten spannende Debatten.
Quelle des Textes und Download-pdf:
politik und kultur 06/2009 http://www.kulturrat.de/dokumente/puk/puk2009/puk06-09.pdf